Arbeitsdienst im Inselverein
Der Vorstand hat beschlossen, den Abrechnungszeitraum für den Arbeitsdienst künftig an das reguläre Geschäftsjahr anzupassen. Statt wie bisher vom 01. Januar bis 31. März des Folgejahres, soll der Arbeitsdienst zukünftig vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres abgerechnet werden.
Diese Änderung wurde einstimmig beschlossen und tritt ab dem Geschäftsjahr 2026 in Kraft.
So wird sichergestellt, dass noch ausstehende Arbeitsstunden für das Jahr 2025 im ersten Quartal 2026 ordnungsgemäß erbracht werden können.
Im Jahr 2013 ist von der Mitgliederversammlung unter der Arbeitsdienstleitung von Herrn Andreas Spengemann beschlossen worden, dass jeder Arbeitsdienst beim jeweiligen Arbeitsminister anzumelden und zu genehmigen ist.
Im Nachhinein eingereichte Arbeitsstunden, können daher nicht anerkannt werden.
Arbeiten, die auf Privatinitiative erfolgen und nicht genehmigt sind, werden nicht anerkannt.
Im Mitgliederbereich findet ihr die aktuellen Termine für Arbeistdienste !
Regeln Arbeitsdienstes
Als Vorstand nehmen wir aus der jüngeren Vergangenheit vermehrt auf, dass es öfter zu Unstimmigkeiten zum Vorgehen des Arbeitsdienstes kommt.
Dieses haben wir zum Anlass genommen, für alle Mitglieder der Inselfreunde e.V.,
transparent, fair und nachvollziehbar alle Regeln zum Arbeitsdienst einmal darzulegen.
Die Regeln sind nicht neu! Es ist nur eine Zusammenfassung
